Medizinischer Verein Greifswald e.V.
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Ausschreibung

Wissenschaftspreis 2019 des Medizinischen Vereins Greifswald e.V.

gestiftet vom Unternehmerverband Vorpommern und der Sparkasse Vorpommern

Der Medizinische Verein Greifswald e.V. verleiht 2019 zum 4. Mal den mit 2.000 € dotierten Wissenschaftspreis.

Der Preis wird an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vergeben, die Mitglied der Universität sind. Ausgezeichnet wird eine Arbeit, die die wissenschaftliche Forschung auf medizinischem Gebiet an der Universität Greifswald in hervorragender Weise vorangebracht hat. Arbeiten mit einem Bezug zu ökonomischen Aspekten werden im Rahmen dieser Ausschreibung bevorzugt.

Die Bewerbung ist unter Hinzufügung des Lebenslaufes und des wissenschaftlichen Werdegangs (lt. Ausschreibungsrichtlinien) in elektronischer Form bis zum 15.03.2019 unter kessler@uni-greifswald.de einzureichen.

Als Anlage finden Sie die Ausschreibungsrichtlinien für die Verleihung des Wissenschaftspreises des Medizinischen Vereins Greifswald e.V.

Prof. Dr. med. Dr. h.c. C. Kessler
Stellvertretender Vorsitzender des Medizinischen Vereins Greifswald e.V.



Ausschreibungsrichtlinien

Für die Verleihung des Wissenschaftspreises des Medizinischen Vereins Greifswald e.V. gelten folgende Richtlinien:

1.   Der Medizinische Verein Greifswald e.V. verleiht im Jahr 2019 zum vierten Mal den mit 2.000 € dotierten Wissenschaftspreis. Der Preis ist gestiftet von der Sparkasse Vorpommern und dem Unternehmerverband Vorpommern. Der Preis wird einer jungen Wissenschaflerin/Wissenschaftler der Universität Greifswald zugesprochen werden, die/der durch eine Veröffentlichung über ein medizinisches Thema in den letzten zwei Jahren (2017, 2018) in einer anerkannten, renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift einen besonders wichtigen wissenschaftlichen Beitrag für die medizinische Forschung an der Ernst-Moritz-Arndt Universität geleistet hat.
2.   Die Ausschreibung des Preises erfolgt öffentlich. Es werden alle Klinikdirektoren(innen) und Institutsdirektoren(innen) des Universitätsklinikums und alle Lehrstuhlinhaber der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald elektronisch über die Ausschreibung informiert. Die Entscheidung trifft eine Kommission, die aus dem Vorsitzenden des Medizinischen Vereins, dessen Stellvertreter, dem Präsidenten des Unternehmerverbandes (Stifter), dem Vorstand der Sparkasse Vorpommern (Stifter), vertreten durch den Vorsitzenden, dem Dekan der Medizinischen Fakultät und zwei Wissenschaftlern der Medizinischen Fakultät zusammengesetzt ist.
3.   Wird eine Arbeit von mehreren Autoren(innen) eingereicht, müssen alle Autoren(innen) der Einreichung schriftlich zustimmen.
4.   Die Bewerber(in) um den Wissenschaftspreis des Medizinischen Vereins Greifswald e.V. für das Jahr 2019 sind bis zum 15.03.2019 einzureichen:
- in elektronischer Form
- mit Lebenslauf, einschließlich Publikationsliste
- mit wissenschaftlichem Werdegang
- sowie einer für Laien verständlichen Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1 Seite)
An: Prof. Dr. med. Dr. h.c. Christof Kessler, stellvertretender Vorsitzender des Medizinischen Vereins, kessler@uni-greifswald.de.
5.   Die eingereichten Arbeiten werden den Mitgliedern der Kommission zur Begutachtung weitergereicht. Der Vorsitzende der Kommission erstellt eine Rangliste der Arbeiten, die aufgrund der Urteile der Mitglieder zustande gekommen ist und macht einen Vorschlag. Die Kommission entscheidet über die Vergabe.
6.   Die Preisverleihung erfolgt anlässlich einer Veranstaltung der Sparkasse Vorpommern am 07.05.2019. Die Teilnahme der Bewerber(innen) an dieser Veranstaltung ist erforderlich. Der Preis wird nicht übergeben, sofern der/die Preisträger(in) bei der Sitzung nicht persönlich anwesend ist.
Die Bekanntgabe des/der Preisträger(in) erfolgt über die Pressestelle des Universitätsklinikums.

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